abgesagt wegen Unwetterschäden
Corona-Massnahmen, wie z. B. Reiseerschwernisse oder Quarantäne, sind kein Stornogrund mehr, da die Situation bei der Buchung bekannt ist und diese Massnahmen deshalb nicht als höhere Gewalt angesehen werden können. Sollten wir die Veranstaltung absagen müssen, erstatten wir Dir natürlich Deinen Teilnahmebeitrag zu 100 % zurück.